Zurzeit gelten bundesweit gelockerte Präventionsregeln. Das Tragen einer Atemschutzmaske ist lediglich in den Fernzügen und Flugzeugen verpflichtend. Alle anderen Regeln werden auf länderebene beschlossen und umgesetzt.
Schnelltests sind in der Regel kostenpflichtig. Bezuschussungen oder Befreiung von der Gebühr können nur auf Basis von entsprechenden Nachweisen bei den Teststellen bewilligt werden.
Verschärfte Prävention am Arbeitsplatz liegt in der Verantwortung der Unternehmen, die auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen, wie Tests, Atmenschutzmasken oder Homeoffice erlassen können.
Für Coronainfizierte gilt weiterhin die Isolationszeit von fünf Tagen. Freitestung ist empfohlen, für Personal im Gesundheitswesen ist das Freitesten verpflichtend.
Bei erhöhtem Infektionsaufkommen können Länder und Kommnunen regional und temporär verschärfte Präventionsmaßnahmen erlassen.
Zusätzlich zu den geltenden Regelungen wurden folgende Maßnahmen beschlossen.
Bundesweite Regelungen
In bestimmten Bereichen sollen spezifische Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland gelten:
Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder
Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder sonstiger kritischen Infrastruktur aufrecht zu erhalten können folgende Maßnahmen erlassen werden:
Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage