Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der protect first GmbH, Augustusplatz 1-4, 04109 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer: Ulrich Wolfgang Zeuke, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt Oder unter der Handelsregisternummer HRB 17178 FF, UmSt-ID: DE321283677 (im Folgenden „protect first“) und dem Käufer. Sie erreichen uns unter Mail: info@protect-first.de.

(2) Unter einem „Verbraucher“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Unter einem „Unternehmer“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

(5) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

2 Vertragsschluss

(1) Sofern der Käufer ein Verbraucher oder Unternehmer ist, kann der Käufer Ware bei protect first bestellen, indem er einzelne Artikel anklickt und sie seinem virtuellen „Warenkorb“ hinzufügt. Der virtuelle Warenkorb stellt die Bestellung des Käufers dar. Möchte der Käufer die Bestellung versenden, klickt er auf den Button „Zum Warenkorb wechseln“. Anschließend gibt der Käufer seine Kontakt- und Adressdaten, insbesondere die Lieferadresse, in ein Bestellformular ein und wählt ein Bezahlverfahren. Vor Absendung der fertigen Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, seine Bestelldaten zu überprüfen und zu korrigieren. Der Käufer versendet die Bestellung, indem er auf den Button „Bestellung abschicken“ klickt.

(2) Das Angebot von protect first im Internet stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, ein Angebot abzugeben. Die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot an protect first zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Sobald die Bestellung bei protect first eingeht, erhält der Käufer eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bei protect first bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung).Der Kaufvertrag kommt mit dieser Bestätigung zustande. Über Waren aus einer Bestellung, die jedoch nicht in der Bestellbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

(3) Die Ware wird zu den auf www.protect-first.de angegebenen Qualitäten, Maßen, Gewichten und Preisen geliefert.

(4) Der Vertragstext mit Angaben zum Artikel wird von der protect first GmbH gespeichert. Dieser wird ihm jedoch in der per E-Mail übersendeten Bestellbestätigung in Textform mitgeteilt. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unseren Kundensupport. Wir senden Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu.

(5) protect first behält sich vor, von einer Bestellbestätigung und damit von dem Abschluss eines Kaufvertrages abzusehen, sollte die bestellte Ware nicht mehr verfügbar sein.

3 Kaufpreiszahlung und Verzug des Käufers

(1) Alle angegebenen Preise enthalten die jeweilige anwendbare Mehrwertsteuer ausschließlich von Transport- und/oder Versandkosten.

(2) Für Einkäufe unter www.protect-first.com bietet protect first grundsätzlich die Zahlarten Vorkasse-Überweisung, PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Kauf auf Rechnung über Klarna an. Die protect first GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall Bezahlverfahren auszuschließen, beispielsweise zur Absicherung des Kreditrisikos nur Vorkasse.

(3) Zur Zahlung der Waren per Vorkasse, d.h. durch Überweisung des Gesamtbetrages (errechnet aus dem angegebenen Kaufpreis zuzüglich der anfallenden Versandkosten), erhält der Käufer mit der Bestellbestätigung die Kontodaten von protect first sowie einen Verwendungszweck. Der Käufer ist verpflichtet, den Gesamtbetrag unverzüglich nach Vertragsschluss unter Angabe des Verwendungszweckes zu überweisen.

(4) Die Zahlung durch Sofortüberweisung erfolgt durch die Inanspruchnahme der Dienste der Shopify Payments, Victoria Buildings, 2 Etage, 1-2 Haddington Road, Dublin 4, D04 XN32, Irland. Dem Käufer ist es möglich, bereits während der Bestellung die Zahlung per Überweisung über sein Online-Konto anzuweisen. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen von Shopify Payments.

(5) Die Zahlung an protect first durch eine Gutschrift auf dem PayPal-Konto von protect first erfolgt erfüllungshalber gemäß § 364 II BGB (Anbieter ist PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A., 5. Etage, 22-24 Boulevard Royal, L-2449, Luxemburg). Die Vertragsbeziehungen zwischen PayPal und seinen Kunden richten sich ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen von PayPal.

(6) Die Zahlung über Kreditkarte ist mit VISA, Mastercard und Amarican Express möglich. Die Daten werden durch Shopify Payments abgefragt und nach den geltenden Sicherheitsstandards verarbeitet. Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem wir Ihre Bestellung annehmen.

(7) Der Kaufpreis ist während des Zahlungsverzugs des Käufers zu verzinsen. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte, bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(8) Kauf auf Rechnung über Klarna: In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen den Rechnungskauf als Zahlungsoption. Bitte beachten Sie, dass Klarna Rechnung nur für Verbraucher verfügbar ist und die Zahlung an Klarna zu erfolgen hat. Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Weitere Informationen und Klarnas vollständige AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier. Datenschutzhinweis: Klarna prüft und bewertet Ihre Datenangaben und pflegt bei berechtigtem Interesse und Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in den Klarna Datenschutzbestimmungen behandelt. Weitere Informationen können Sie auch unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

4 Vertragslaufzeit, Kündigung, Vertragsverlängerung

(1) Bei Vertragsvarianten mit unbestimmter Laufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Die Kündigung muss zum 10. eines Monats erfolgen, um für den Folgemonat Gültigkeit zu erlangen. Der Vertrag kann per E-Mail an info@protect-first.de gekündigt werden.

(2) Bei Vertragsvarianten mit bestimmter Laufzeit (drei und sechs Monate) endet das Vertragsverhältnis nach Angabe der vorher vereinbarten Laufzeit. Das Verhältnis verlängert sich nicht automatisch. Bei Wunsch einer Verlängerung muss eine neue Bestellung aufgegeben werden.

5 Lieferung/Versand

(1) Die Lieferung erfolgt durch Versendung der bestellten Ware an die vom Käufer elektronisch mitgeteilte Adresse.

(2) Die Kosten für die vom Käufer gewählte Versandart werden von protect first getragen und nicht berechnet. Bei einem Versand ins Ausland können jedoch Versandkosten, Zölle und ähnliche Gebühren anfallen.

6 Lieferfrist

(1) Die Lieferung für den Standardversand innerhalb von Deutschland erfolgt in ca. 1 - 4 Werktagen. Die Lieferung für den Standardversand außerhalb von Deutschland erfolgt in ca. 2 - 12 Werktagen. Die Frist für die Lieferung beginnt am Tag nach Vertragsschluss. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Lieferfrist am Tag nach Zahlungsanweisung.

(2) Sofern der Käufer ein Unternehmer ist und mit ihm keine gesonderte verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt die vereinbarte Lieferfrist ebenfalls erst nach Zahlungseingang.

(3) Bei Lieferverzögerungen werden wir Sie umgehend informieren.

(4) Sofern protect first aufgrund eines Umstandes, den protect first zu vertreten hat, daran gehindert wird, die bestellte Ware zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haftet protect first gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Gerät protect first gegenüber Unternehmern in Lieferverzug, findet § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Haftung für Verzugsschäden entsprechende Anwendung. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Unternehmer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 3% des einfachen Bestellwerts, pro vollendeter Woche, insgesamt jedoch nicht mehr als 15% des einfachen Bestellwertes geltend machen. Protect first bleibt es frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

7 Gefahrübergang/Annahme

(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr bei Übergabe an den Käufer über.

(2) Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung der bestellten Ware auf den Käufer über, sobald die bestellte Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zwecks Versendung das Lager von protect first verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder wird dieser unmöglich aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, trägt der Käufer ab Versandbereitschaft die Gefahr. Die durch die Lagerung der Ware entstehenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Nach Fristsetzung und deren ergebnislosen Ablauf ist protect first berechtigt, die bestellte Ware anderweitig zu verwenden und den Käufer aus neuer Produktion zu beliefern.

(3) Der Käufer ist zur Annahme der Ware verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist protect first berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

8 Widerrufsrecht

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns protect first GmbH, Im Apfelgarten 33, 49152 Bad Essen, Tel. +495472-9791755, info@protect-first.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht besteht bei den nachstehend genannten Verträgen nicht.

Gemeint sind Verträge zur Lieferung von Waren:

  • die nicht vorgefertigt sind und
  • für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder
  • die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Darunter fallen z. B.:
    - nach Kundenwunsch hergestellte Hygieneartikel
    - bei der Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

9 Mängelgewährleistung

(1) protect first gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln ist und den allgemein üblichen Qualitätsstandards entspricht. Dem Käufer ist bewusst, dass bei einer Bestellung per Internet die farbliche Darstellung der Ware von der tatsächlichen Farbe abweichen kann und hierdurch keine Gewährleistungsansprüche begründet werden. Gegenüber Verbrauchern bestimmt sich die Mängelgewährleistung nach den gesetzlichen Vorgaben.

(2) Sofern es bei einem Unternehmer um einen Kaufmann handelt, kann dieser Ansprüche aus der Gewährleistung nur geltend machen, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, oder wer aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird.

(3) Die Haftungsdauer von Gewährleistungsansprüchen beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr. Bei Unternehmern findet § 212 BGB keine Anwendung.

10 Haftung

(1) Bei Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, aus zugesicherten Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet protect first unbeschränkt.

(2) Im Übrigen haftet protect first gegenüber Unternehmern nur für vorhersehbare und typische Schäden aus Verletzungen von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Darüber hinaus wird die Haftung wie folgt beschränkt: Bei einem einzelnen Schadensfall ist die Haftung von protect first auf den einfachen Wert der Bestellung, bei der der Schaden entstanden ist, begrenzt. Bei mehreren Schadensfällen im Rahmen einer Bestellung wird die Haftung von protect first auf den zweifachen Wert der Bestellung begrenzt. Darüber hinausgehende Schäden können grundsätzlich nicht ersetzt werden.

(3) Diese Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls für Ansprüche, die der Käufer gegenüber protect first wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens durch gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von protect first geltend macht.

11 Eigentumsvorbehalt

(1) Gegenüber Unternehmern behält sich protect first das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Bestellung mit dem Käufer vor. Sofern es sich bei dem Unternehmer um einen Kaufmann handelt, behält sich protect first das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, oder wer aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist protect first nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen; der Unternehmer ist zur Herausgabe verpflichtet.

(3) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer protect first unverzüglich schriftlich zu informieren, damit protect first Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, protect first die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.

(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an protect first ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Unternehmer auch nach dieser Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von protect first, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich protect first, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann protect first verlangen, dass der Unternehmer protect first die abgetretene Ware und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) protect first verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 Prozent übersteigt.

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Unternehmer wird stets für protect first vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht protect first gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt protect first das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

(7) Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht protect first gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt protect first das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer protect first anteilsmäßig Miteigentum überträgt.

12 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von protect first nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu einer Forderung von protect first steht.

13 Kennzeichnungspflichten

Soweit der Käufer die Hygiene- und Arbeitsschutzartikel weiterverkauft und dazu selbst verpackt, ist ausschließlich der Käufer für die den gesetzlichen Anforderungen genügende Kennzeichnung der Verpackung verantwortlich. Sollte protect first aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Käufer verpflichtet, protect first von den daraus resultierenden Verbindlichkeiten in voller Höhe freizustellen. Das gleiche gilt, wenn der Unternehmer die Ware nach einem Verpackungsentwurf des Unternehmers von protect first verpacken lässt.

14 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt.

(2) Sofern der Käufer ein Unternehmer und Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen protect first und dem Käufer Berlin. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, oder wer aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird.
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